Corona-Update: Große Koalition einigt sich auf 7 neue Regelungen

Gemeinsam haben wir die Ausbreitung des Corona-Virus vorerst etwas ausgebremst. Die Maßnahmen dürfen nun aber nur schrittweise gelockert werden, denn bei einer zweiten Infektionswelle wären all unsere gemeinsamen Bemühungen und Opfer umsonst. Wir müssen aber besonders Beschäftigte in Kurzarbeit, Familien, Schulen, die Gastronomie, kleine und mittelständische Unternehmen und Arbeitssuchende im Blick behalten und entlasten. Denn genau diese Gruppen haben im Moment besonders zu leiden.  Dazu hat die große Koalition 7 neue Regelungen beschlossen:

 1. Lockerung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Kurzarbeit

Wer Kurzarbeit bezieht, darf nun Nebenverdienste in Höhe seines bisherigen Monatseinkommens dazu verdienen.   Diese Regelung gilt für alle Berufe vom 01.05. bis zum 31.12.2020.

 2.  Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

 3. Das Arbeitslosengeld wird verlängert

Diejenigen, die bereits vor der Krise Arbeitssuchende waren, haben gerade schlechte Chancen eine neue Beschäftigung  zu finden. Deswegen wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III um drei Monate verlängert. Dies gilt  für diejenigen dessen Anspruch zwischen dem 01.Mai und dem 31.Detember 2020 enden würde.

4. Entlastung der Gastronomiebranche  

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird befristet auf 7% gesenkt. Dies gilt vom 01. Juli bis zum 30. Juni 2021.

5. Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen

Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).

6. Förderung des digitalen Unterrichts

Der Bund fördert den digitalen Unterricht von Schulen mit insgesamt 500 Mio. Euro. Ein Sofortausstatungsprogramm ermöglicht es den Schulen bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für Lehrmittel zu gewähren. Die Schulen in der Erstellung von professionellen Online-Lehrangeboten gefördert.

 7. Neue Regelungen mit Bedacht

Die Bundesregierung achtet drauf, Belastungen von Beschäftigten und Unternehmen durch Gesetze und anderen Regelungen möglichst zu vermeiden.