FAQ: Maskenpflicht

Ab dem 27. April 2020 gilt bei uns in Niedersachsen die Maskenpflicht.

 

Was gibt es zu beachten? Wir klären wichtige Fragen:

Wo kriege ich jetzt einen Mundschutz her?

Im Moment ist es schwierig, professionelle Masken zu erhalten. Außerdem sollen die medizinischen Masken in erster Linie Personen im Gesundheitssystem vorbehalten sein. Wo also schnell einen Mundschutz herbekommen? Alltagsmasken aus Stoff sind erlaubt und diese verkaufen auch allmählich Märkte und Schneidereien. Ansonsten hat die Niedersächsiche Landesregierung klargestellt: Keiner soll sich Sorgen machen. Ein Schal oder ein Tuch tun es auch.

 

Wie trage ich meinen Mundschutz richtig?

Die Bedeckung muss sich durchgehend eng anliegend über Mund und Nase befinden. Wichtig ist, die Maske während des Tragens nicht zu berühren; auch nicht unbewusst. Denn so besteht wieder die Gefahr, durch die Hände mit dem Virus in Berührung zu kommen. Ein Kleidungsstück, das als Mundschutz dient, sollte nach dem Tragen bei mindestens 60 Grad gewaschen und am besten in den Trockner gelegt werden, um danach wieder zum Einsatz zu kommen.

 

Wie wirksam ist ein Mundschutz?

Einen vollständigen Schutz kann die Maske nicht bieten. Infektiöse Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, sollen mit der Maske aber besser abgefangen werden. Sie schützt dadurch also die eigenen Mitmenschen. Es gilt allerdings die Regel: weiterhin den Abstand von 1,5 Metern halten!

 

Wie lange gilt die Regelung?

Das muss sich an der Zahl der Neuinfektionen messen lassen. Entscheidend ist der sogenannte „Faktor R“. Dieser darf auf keinen Fall über 1 betragen. Denn dann breitet sich die Krankheit weiter aus. Wie der Faktor sich entwickelt, muss nun auch im Rahmen der Maskenpflicht beobachtet werden. Diese kann also wochen- und monatelang anhalten.