Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Selbständige,
die Corona Krise trifft leider diejenigen besonders hart, die die Motoren unseres Wohlstandes sind. Um diese Leistungen zu würdigen und um diesen Wohlstand auch in der Zukunft zu sichern, stellen das Land Niedersachsen und der Bund Liquiditätsförderungen für Kleinunternehmer bereit. Das bedeutet, Unternehmen die z.B. wegen Geschäftsschließungen oder großem Auftragsverlust nicht mehr ihre Miete oder andere laufende Kosten decken können, sollen unterstützt werden.
Wie hilft das Land Niedersachsen?
Ab heute können Sie Hilfen direkt unter www.nbank.de beantragen (Achtung: wegen der hohen Nachfrage sind die Server teilweise überlastet!).
Das gilt für sowohl für den Solounternehmer bis hin zum Mittelständer, vom Künstler bis zum Handwerker. Insgesamt stehen hierfür 100 Mio. EUR Fördermittel zur Verfügung. Ausgezahlt werden die Förderungen als Einmalzahlung, die Höhe können Sie ganz einfach an Hand Ihrer Beschäftigten errechnen.
– Bis zu 5 Beschäftigte – 3000 €
– Bis zu 10 Beschäftigte – 5000 €
– Bis zu 30 Beschäftigte – 10.000 €
– Bis zu 49 Beschäftigte – bis 20.000
Da die Gelder direkt von der Nbank vergeben werden, müssen keine Sicherheiten erbracht werden. Auch Start-Ups die jünger als 5 Jahre sind und noch keine Gewinne erzielen, können die Gelder beantragen, sofern sie ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen können.
Eine weitere Hilfe wäre der Niedersachsen-Liquiditätskredit. Dieser Kredit ist zwei Jahre zinslos, eine Besicherung ist nicht nötig, förderberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Wie wird der Bund Ihnen helfen?
Der Bund stellt ebenfalls insgesamt 50 Milliarden EUR zur Verfügungen. Hier kann unabhängig von der Landesförderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vor dem 11.März 2020 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatte. Auch hier handelt es sich um Einmalzahlungen, die Anzahl an Beschäftigten ist entscheidend für den ausgezahlten Betrag:
– Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Ab wann diese Mittel abgerufen werden können, wird sich sehr schnell klären. Die Mittel vom Land und Bund sind kombinierbar, es darf jedoch nicht zur Überförderung / Überkompensation führen.
Weitere Maßnahmen des Bundes sind z.B. Förderung von Unternehmensberatungen von Unternehmen in Schwierigkeiten, eine zinsfreie Steuerstundung, Anträge auf Kurzarbeit, sowie eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020. Auch hier ist die Voraussetzung, dass eine Notlage durch die Corona-Virus verursacht wurde.
Ausführlichere Informationen über die Förderungen des Landes Niedersachsen und der Bundesregierung finden Sie unter „https://www.nbank.de/Service/News/Soforthilfen-starten.jsp“ und „https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4“
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!