Die Finanzhilfe des Landes für die Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung wächst 2020 um zwei Millionen auf insgesamt rund 47 Millionen Euro. Bereits zum zweiten Mal in Folge konnte damit der Zuschuss für die 57 Volkshochschulen, 23 Heimvolkshochschulen und sieben Landeseinrichtungen erhöht werden.
Die Arbeit und die Qualität der Erwachsenenbildung werden im aktuellen Weltbericht zur Erwachsenenbildung der UNESCO, der im Dezember 2019 veröffentlicht worden ist, als Positivbeispiel hervorgehoben. In der Förderung der Erwachsenen- und Weiterbildung war Niedersachsen schon vor genau 50 Jahren Vorreiter in Deutschland: Am 13. Januar 1970 wurde das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz im Landtag verabschiedet. Es war das erste Erwachsenenbildungsgesetz in Deutschland und setzte bildungspolitische Akzente, die für andere Länder zum Vorbild wurden. So wurde der Anspruch auf ein lebenslanges Lernen als Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit festgeschrieben.
Neben der finanziellen Förderung durch das Land wurden im Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz das Recht auf die eigenständige Gestaltung des Fort- und Weiterbildungsprogramms, die freie Auswahl des Personals und die Freiheit der Lehre festgeschrieben. Das Gesetz sichert seit 50 Jahren allen Erwachsenen in Niedersachsen vielfältige sowie qualitativ hochwertige Bildungsangebote.